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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen V2026.1

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Softwarelösungen, webbasierten Anwendungen, Programmierschnittstellen (APIs) sowie damit verbundenen Dienstleistungen, die von Dynamics IT & Webservices (nachfolgend „Anbieter“) bereitgestellt werden.

(2) Das Leistungsangebot richtet sich sowohl an Unternehmer, Organisationen und juristische Personen als auch an natürliche Personen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(3) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

(4) Sofern einzelne Leistungen, Funktionen oder Nutzungsbedingungen nur für bestimmte Produkte, Module oder Anwendungsbereiche gelten, wird hierauf an entsprechender Stelle ausdrücklich hingewiesen.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages können – je nach Vereinbarung – die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Softwarelösungen, webbasierten Anwendungen und Programmierschnittstellen (Software as a Service), der Verkauf von Hard- und Software sowie die Erbringung von Beratungs- und Consulting-Leistungen sein.

(2) Sofern Softwarelösungen bereitgestellt werden, erfolgt dies als Nutzung über das Internet im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells. Ein Erwerb von Eigentumsrechten an der Software oder die Überlassung von Quellcode ist nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(3) Beim Verkauf von Hard- oder Software gelten die jeweils vereinbarten Leistungs- und Lieferbedingungen. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht abweichende Regelungen getroffen werden.

(4) Beratungs- und Consulting-Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht, stellen jedoch keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Erfolg dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(5) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot, dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung anzupassen, soweit dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(6) Sofern Leistungen Dritter (z. B. Rechenzentren, Netzbetreiber, Hersteller, staatliche oder institutionelle Systeme) in Anspruch genommen werden, ist der Anbieter für deren Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit nur im Rahmen der jeweils bestehenden vertraglichen oder technischen Möglichkeiten verantwortlich.

§3 Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen auf Grundlage der jeweiligen Leistungsbeschreibung, des Angebots, der Auftragsbestätigung oder des individuell geschlossenen Vertrages. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Leistungsumfang.

(2) Die bereitgestellten Softwarelösungen, webbasierten Anwendungen und Programmierschnittstellen werden in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung, aus Sicherheitsgründen oder zur Anpassung an rechtliche oder organisatorische Anforderungen zu ändern, weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(3) Die Nutzung der Software erfolgt grundsätzlich im bestehenden Funktionsumfang („as is“). Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Erweiterungen oder Anpassungen besteht nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden.

(4) Sofern der Anbieter Hardware oder Standardsoftware Dritter liefert, beschränkt sich der Leistungsumfang auf die Lieferung bzw. Bereitstellung der vereinbarten Produkte. Weitergehende Leistungen, insbesondere Installation, Konfiguration, Schulung oder Integration, sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

(5) Beratungs- und Consulting-Leistungen werden auf Basis des jeweils vereinbarten Umfangs erbracht. Der Anbieter schuldet hierbei eine fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten Erfolg oder ein konkretes Ergebnis, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(6) Soweit Leistungen ganz oder teilweise von Dritten abhängen (z. B. Hosting-Anbieter, Netzbetreiber, Hersteller, staatliche oder institutionelle Systeme, externe Schnittstellen), übernimmt der Anbieter keine Gewähr für deren ständige Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder inhaltliche Richtigkeit, sofern diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

(7) Test-, Vorschau- oder Demoversionen werden, sofern angeboten, ausschließlich zu Evaluierungszwecken bereitgestellt. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, Datenpersistenz oder bestimmte Funktionen besteht hierfür nicht.

§4 Produktspezifische Regelungen

(1) Softwarelösungen zur Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung
Sofern die bereitgestellte Software der Erstellung, Verarbeitung oder Verwaltung von Rechnungen oder vergleichbaren Dokumenten dient, ist der Kunde für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der eingegebenen Daten und erzeugten Dokumente selbst verantwortlich.
Der Anbieter übernimmt keine steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Prüfung oder Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Softwarelösungen zur Mitglieder-, Kunden- oder Organisationsverwaltung
Bei Softwarelösungen zur Verwaltung von Mitgliedern, Kunden, Teilnehmern oder vergleichbaren Personengruppen ist der Kunde für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.
Der Anbieter stellt lediglich die technische Plattform zur Verfügung und übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung vereinsrechtlicher, organisatorischer oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen des Kunden.

(3) Softwarelösungen mit Anbindung an externe oder institutionelle Systeme
Sofern die Software eine Schnittstelle zu externen, staatlichen oder institutionellen Systemen nutzt, erfolgt diese Anbindung ausschließlich im Rahmen der technisch und organisatorisch vorgegebenen Möglichkeiten dieser Systeme.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Genehmigung oder inhaltliche Richtigkeit von Rückmeldungen oder Entscheidungen externer Stellen. Der Kunde bleibt für die korrekte und vollständige Dateneingabe verantwortlich.

(4) Programmierschnittstellen (APIs)
Bei der Nutzung von Programmierschnittstellen ist der Kunde für die ordnungsgemäße technische Anbindung, Implementierung und Nutzung verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Fehlfunktionen, Datenverluste oder Folgeschäden, die durch eine fehlerhafte Implementierung oder Nutzung der Schnittstellen entstehen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruhen.

(5) Individuelle Anpassungen und Sonderentwicklungen
Individuelle Anpassungen, Erweiterungen oder Sonderentwicklungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Für solche Leistungen gelten ausschließlich die jeweils vereinbarten Bedingungen und Leistungsbeschreibungen.

§5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Leistungen nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.

(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller von ihm eingegebenen oder übermittelten Daten selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für personen-, kunden-, mitglieder- oder transaktionsbezogene Informationen.

(3) Zugangsdaten, Benutzerkennungen und sonstige Authentifizierungsinformationen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten missbräuchlich verwendet wurden.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Leistungen keine Rechte Dritter verletzt und keine rechtswidrigen Inhalte verarbeitet, gespeichert oder übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, urheberrechtlich geschützte Inhalte sowie vertrauliche Informationen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistungserbringung, die auf fehlende oder unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

(6) Eine missbräuchliche Nutzung der Leistungen, insbesondere zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, zur Überlastung von Systemen oder zur unbefugten Nutzung von Schnittstellen, ist untersagt.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle in seinem Einflussbereich zu vermeiden, insbesondere bei der Nutzung eigener Systeme oder bei der Anbindung externer Anwendungen.

§6 Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt

(1) Der Anbieter bemüht sich, die bereitgestellten Softwarelösungen und Dienstleistungen möglichst unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. Eine jederzeitige und uneingeschränkte Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.

(2) Zur Durchführung von Wartungsarbeiten, Updates oder technischen Anpassungen ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen. Soweit möglich, werden geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig angekündigt.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Leistungsunterbrechungen oder Einschränkungen, die auf Ursachen außerhalb seines Einflussbereichs beruhen. Dazu zählen insbesondere Störungen von Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Ausfälle oder Einschränkungen bei Hosting- oder Rechenzentrumsdienstleistern, externe Schnittstellen, staatliche oder institutionelle Systeme sowie höhere Gewalt.

(4) Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen und die Leistungserbringung ganz oder teilweise unmöglich machen oder erheblich erschweren. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Streik, Sabotage oder vergleichbare Ereignisse.

(5) In Fällen höherer Gewalt ist der Anbieter für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit. Etwaige weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§7 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) In den Fällen des Absatzes (2) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, den der Kunde im Rahmen des jeweiligen Vertrages innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt des Schadens an den Anbieter gezahlt hat. Bei kürzerer Vertragslaufzeit ist die Haftung auf das insgesamt gezahlte Entgelt begrenzt.

(4) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige reine Vermögensschäden.

(5) Soweit eine Haftung für Datenverluste besteht, ist diese auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Störungen, die durch fehlerhafte Bedienung, unsachgemäße Nutzung, unzureichende Mitwirkung des Kunden oder durch Systeme, Schnittstellen oder Dienstleistungen Dritter verursacht wurden, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.(8) Die zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie, bleiben unberührt.

§8 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(2) Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Anbieters, die auf der Website des Anbieters abrufbar ist.

(3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines gesonderten Vertrags zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(4) Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB und kann unabhängig von diesen angepasst werden, sofern hierdurch keine wesentlichen vertraglichen Pflichten geändert werden.

§9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Verträge über die Nutzung von Softwarelösungen auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Verträge über Softwarelösungen können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde.

(3) Verträge mit einer festen Laufzeit verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch um den jeweils vereinbarten Zeitraum, sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
  • der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt,
  • gesetzliche oder behördliche Vorgaben eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich machen.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht ausdrücklich eine andere Form vereinbart wurde.

(6) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet das Nutzungsrecht an der bereitgestellten Software. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu sperren oder zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(7) Verträge über den Verkauf von Hard- oder Software sowie über einmalige Beratungs- oder Consulting-Leistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§10 Änderungen der AGB und Leistungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB sowie die angebotenen Leistungen anzupassen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen der Rechtslage, technische Weiterentwicklungen, Anpassungen an neue Sicherheitsanforderungen oder Erweiterungen des Leistungsangebots.

(2) Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig in geeigneter Form mitgeteilt, z. B. per E-Mail oder über die Software selbst. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht.

(3) Auf das Widerspruchsrecht sowie auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wird der Kunde im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(4) Widerspricht der Kunde den geänderten AGB fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.

(5) Änderungen der Leistungen, insbesondere funktionale Anpassungen, Erweiterungen oder technische Änderungen, sind zulässig, sofern dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(6) Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen oder Leistungszusagen bleiben von Änderungen dieser AGB unberührt.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(5) Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.